Baustellenabfälle

Bauschutt besteht zu 100 % aus mineralischen Materialien, z. B. Mauerwerk, Beton, Ziegel, Fliesen oder Kalksandsteine. Bauschutt fällt vor allem bei Neu-, Abbruch-, Sanierungs- und Umbauarbeiten an.

Belasteter Bauschutt kann z. B. mit Teer, Farbanstrich etc. behaftet sein. Weiterhin sind hier Schamottsteine, Faserzement, Leichtbaustoffe auf mineralischer Basis, Schlacken und Schiefer, die mit gefährlichen Stoffen verunreinigt sind, zu erwähnen.

Boden ist so genannter Aushub aus dem Erdreich. Er fällt zum Beispiel beim Hausbau an, wenn die Baugrube ausgehoben wird. Der Boden sollte sauber, unbelastet und nicht mit Fremdmaterial verunreinigt sein.

1. Teerhaltige Dachpappe: Teerhaltige Dachpappe ist als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Meist sind Dachpappen teerhaltig, wenn sie vor 1975 hergestellt und als Dachhaut verwendet wurden.

2. Bitumenhaltige Dachpappe: Bitumenhaltige Dachpappe wird zum Schutz vor Feuchtigkeit mit Bitumen getränkt und dient als Dachhaut. Seit den siebziger Jahren werden in der Herstellung bereits Bitumen anstelle von Teer verwendet.

Gemischter Baustellenabfall kann im Gegensatz zu Bauschutt auch nicht mineralische Materialien wie z. B. Holzreste, Plastik, Schaumstoff, Folie, Hartkunststoff, Styropor, zementgebundene Holzfaserplatten, Gips oder Porenbeton enthalten. Gefährlicher Abfall darf nicht zusammen mit dem gemischten Baustellenabfall entsorgt werden.

Gipsabfall ist Material auf Gipsbasis wie z. B. Gipsputz und Gipskarton. Er fällt bei Bau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten an.

Holz

A I: Als A-I-Holz wird naturbelassenes Vollholz bezeichnet. Es dürfen keinerlei Beschichtungen, Farben oder Lacke verwendet worden sein. Beispiele sind Paletten oder Schnittholz.

A II + A III: A-II- und A-III-Holz ist beschichtetes oder lackiertes Holz z. B. aus dem Bau oder dem Abbruch.

A IV: A-IV-Holz ist kontaminiertes Holz. Es ist meist im Außenbereich verwendet worden. Beispiele sind: Tür- oder Fensterholz, Konstruktionshölzer, imprägniertes Holz, getränkte Zäune, Telegraphenmasten oder Eisenbahnschwellen. A-IV-Holz ist als gefährlicher Abfall zu entsorgen.